
Hauptwohnsitz ummelden? Warum?
Ändert sich die Wohnqualität Ihrer Wohnung (oder Ihres Hauses), d.h. wenn aus einem Hauptwohnsitz ein weiterer Wohnsitz (Neben- oder Nebenwohnsitz) wird oder umgekehrt, müssen Sie sich ummelden. In Wien können Sie dies in jedem Einwohnermeldeamt tun, egal in welchem Bezirk Sie wohnen. Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, sonst drohen Strafen. Wo Sie sich ummelden, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, finden Sie hier.
Umzug: Soll ich meinen Hauptwohnsitz ummelden?
In Österreich, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern, müssen Sie einen Wohnsitzwechsel melden. Es besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, egal ob aus dem In- oder Ausland, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Wer gegen das Meldegesetz verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 726 Euro rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit bis zu 2.180 Euro.
Wo soll ich einen neuen Hauptwohnsitz anmelden?
Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnortes (Neben- oder Zweitwohnsitzes) erfolgt bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde. Dies ist entweder der Magistrat, das Gemeindeamt oder in Wien das Magistratisches Bezirksamt. Die Anmeldung eines Wohnsitzes in Wien ist bei jeder Wiener Meldebehörde möglich, unabhängig davon, in welchem Bezirk Sie wohnen. Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, kann gleichzeitig auch die Ab- oder Ummeldung des alten Wohnsitzes erfolgen.
Wie sieht es mit der Zeit aus?
Sie haben drei Tage Zeit, um einen Wohnort beim Einwohnermeldeamt an- oder abzumelden. Sie haben 30 Tage Zeit, Ihre Registrierung zu ändern. Ein Hauptwohnsitz ummelden erfolgt, wenn der Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz wird und umgekehrt. Oder wenn es im Ausland zu Änderungen der Staatsangehörigkeit, des Namens, des Zivilstands oder des Geschlechts kommt.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Wohnsitzanmeldung?
- Meldezettel (ausgefülltes Anmeldeformular, vom Beherbergungsbetrieb unterschrieben). Bei einem Hauptmieter ist der Beherbergungsbetrieb Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, bei einem Mitbewohner einer Mietwohnung der Hauptmieter.
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z. B. Führerschein, sowie Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Jeglicher Nachweis akademischer Abschlüsse
- Geburtsurkunde
- Wenn Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie alle Dokumente einreichen, die diese belegen
- Ausländische Staatsbürger sollen einen Reisepass mitbringen
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie einen Ausdruck des Zentralen Melderegisters als Anmeldebestätigung.
Hauptwohnsitz ummelden – Was kostet es?
Die An- und Abmeldung sowie der Wohnsitzwechsel sind kostenlos. Für die Ausstellung eines Duplikats der Anmeldebestätigung – etwa bei Verlust – werden Gebühren erhoben.
Wer muss noch über den Umzug informiert werden?
Neben den Meldebehörden sollen Sie Ihre neue Adresse auch anderen Dienstleistern mitteilen. Erste Anlaufstellen sind Arbeitgeber, Banken sowie Telekommunikations- und Energiedienstleister. Viele Behörden – etwa das Finanzamt – werden automatisch über Ihre neue Adresse informiert. Wenn Sie leicht etwas vergessen, ist es ratsam, es an die Post weiterzuleiten.
Die wichtigsten Anlaufstellen für eine Adressänderung
- Registrierungsbehörde
Ihre erste Anlaufstelle sollte das Einwohnermeldeamt sein, um Ihren neuen Wohnort anzumelden und Ihren alten Wohnort abzumelden. Damit wird Ihre neue Adresse in das Zentrale Melderegister übernommen. Besitzen Sie ein Kraftfahrzeug oder einen Hund, müssen diese ggf. ebenfalls umgemeldet werden. Fahrzeuge bei einer Zulassungsstelle, Hunde bei der Zulassungsstelle.
- Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen
Nachdem Sie die Meldebehörde absolviert haben, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber oder dem AMS schnellstmöglich Ihre neue Adresse mitteilen. Diese beiden Stellen wiederum informieren in der Regel die Krankenkasse. Außerdem muss die neue Anschrift Bildungseinrichtungen wie Universitäten (einschließlich Studienbeihilfenbehörden), Schulen und Kindergärten bekannt gegeben werden.
- Versicherung
Ob Rechtsschutz-, Hausrat-, Renten- oder Kfz-Versicherung: Informieren Sie Ihren Versicherungsträger über Ihren Umzug. Krankenkassen werden in der Regel durch den Arbeitgeber oder das AMS informiert. Sie können Ihre Adresse auch ganz einfach online beim Österreichischen Sozialversicherungsamt ändern.
- Banken und Kreditkartenunternehmen
Da Banken häufig Briefe mit sehr persönlichen Inhalten wie Kontoauszügen versenden, sollten Sie hier nicht vergessen, Ihre Adresse zu ändern. Vergessen Sie auch nicht, Ihr Kreditkartenunternehmen darüber zu informieren.
- Energie- und Telekommunikationsanbieter
Im Rahmen der Zählerablesung beim Auszug können Sie auch den Energieversorgern (Strom, Heizung, Wasser) Ihre neue Adresse mitteilen. Vergessen Sie nicht die Telekommunikationsanbieter (Fernsehen und Radio sowie Internet und Telefon).
- Beim Adresswechsel leicht vergessen:
- Wiener Linien Jahreskarten
- Vereinsmitgliedschaften
- Kundenkarten
- Zeitungsabonnements
- Gebühren-Info-Service (GIS)
- Glaubensgemeinschaften (z. B. Kirchenbeitragsstelle)
Fazit
Ihre UmzugHelden, freuen sich so sehr für Sie und Ihr neues Zuhause. Wir hoffen, dass Sie zahlreiche schöne Erinnerungen mit Ihrer Familie sowie Freunden im neuen Wohnort sammeln werden. Falls Sie Helden während des Umzugs benötigen sollten, sind wir jederzeit für Sie da!
Hiermit verabschieden wir uns von Ihnen und dem Thema > Hauptwohnsitz ummelden – nach dem Umzug.
Viel Glück!
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