Thermenwartung - repariert es der Mieter oder Vermieter? Seit der Wohnungsrechtsnovelle zum 01.01.2015 ist jedoch festgelegt, dass der Mieter für dessen Wartung und der Vermieter für die Erhaltung der Therme zuständig ist. Die Änderung gilt für alle MRG-, WGG- und ABGB-Verträge und gilt für alle bestehenden Verträge, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem 01.01.2015 entstanden sind.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wer welche Pflichten bei der Thermenpflege trägt, wie viel Thermenpflege kosten darf, wie oft eine Thermenpflege durchgeführt werden muss und was es sonst noch zu beachten gilt.
Eine einfache Frage, eine einfache Antwort. Der Mieter ist für die thermische Instandhaltung, der Vermieter für deren Instandsetzung verantwortlich. Aber wie sieht das konkret in der Praxis aus?
Die Ausgangssituation ist, dass die Therme Teil des vermieteten Inventars, also der Wohnung, ist. Dies ist in den meisten Mietverhältnissen der Fall, sonst hätten wir es mit einer minderwertigen Wohnung zu tun.
Thermenwartung - repariert es der Mieter oder Vermieter? Der Vermieter ist verpflichtet, den Wellnessbereich in gebrauchsfähigem Zustand zu übergeben und zu erhalten. Das bedeutet, dass die Therme bei Wohnungsübergabe funktionstüchtig sein muss. Fordern Sie am besten die letzte Wartungsbestätigung an, um sicherzustellen, dass sich der Whirlpool in einem guten Zustand befindet. Fällt die Therme während der Mietzeit aus, muss immer der Vermieter für die Reparatur aufkommen. Allerdings nur dann, wenn auch der Vermieter seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Der Mieter ist verpflichtet, die Therme in regelmäßigen Abständen zu warten. Dies bedeutet in der Regel alle 2 Jahre. Die Kosten für den Unterhalt der Therme hat der Mieter zu tragen. Sollte die Therme dennoch ausfallen, ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten der Reparatur zu übernehmen.
Wir wissen jetzt, wie es am besten aussieht. Der Vermieter empfängt, der Mieter wartet. Was aber, wenn Sie als Mieter nicht gewartet haben und die Therme ausfällt?
Thermenwartung - repariert es der Mieter oder Vermieter? In diesem Fall muss der Vermieter zunächst die Reparatur übernehmen, kann aber vom Mieter Schadensersatz verlangen, weil der Mieter seine Instandhaltungspflicht vernachlässigt hat. In manchen Fällen können die Reparaturkosten je nach Fahrlässigkeit ganz, in anderen teilweise geltend gemacht werden. Dies muss im Einzelfall genauer betrachtet werden.
Thermenwartung - repariert es der Mieter oder Vermieter? Die thermische Wartung besteht in der Regel aus der Überprüfung, Reinigung und Wartung der Anlage. Je nach Verschmutzungsgrad dauert die Pflege der Therme 1 - 1,5 Stunden. Eine regelmäßige Kontrolle garantiert ein funktionierendes Heizsystem und hält den Spa in gutem Zustand.
Der Unterhalt der Therme kostet zwischen 80 und 150 Euro. Je nachdem, ob Sie einen normalen Installateur oder einen Profi eines bestimmten Unternehmens beauftragen, können die Preise variieren.
Welche Arbeiten umfasst die thermische Instandhaltung?
Folgende Tätigkeiten sollten während der Thermenpflege durchgeführt werden:
Grundsätzlich ist – wie bereits erwähnt – der Mieter für die Wartung und der Vermieter für die Instandhaltung der Therme verantwortlich und gleiches gilt für Instandhaltungen, bei denen Schäden festgestellt werden. Die Kosten der Instandhaltung trägt der Mieter. Die Kosten der Reparatur trägt der Vermieter. Teilen Sie dem Installateur unbedingt mit, dass er zwei separate Rechnungen ausstellen soll. Informieren Sie den Vermieter auch über notwendige Reparaturen.
Eine Spa-Wartung ist in Österreich in der Regel alle 1 - 2 Jahre notwendig. Das Wartungsintervall hängt jedoch vom Alter und Zustand des Whirlpools ab. Wenn Ihr Spa also sehr alt ist, ist es ratsam, es in kürzeren Abständen zu überprüfen.
Tipp: Im Zweifelsfall können Sie dies jederzeit mit Ihrem Vermieter besprechen.
Fällt Ihre Therme trotz regelmäßiger Wartung aus, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Haben Sie sich als Mieter jedoch nicht um die Instandhaltung gekümmert, muss der Vermieter die Reparatur der Therme vorerst noch bezahlen, kann aber eine Erstattung der Kosten verlangen. Grund dafür ist, dass Sie als Mieter Ihren Unterhaltspflichten nicht nachgekommen sind und somit fahrlässig gehandelt haben.
Thermen, die älter als 15 Jahre sind, haben ihr wirtschaftliches Ende erreicht. Hier kann über den Einbau einer neuen Therme nachgedacht werden.
Heute haben wir mehr über - Thermenwartung - repariert es der Mieter oder Vermieter – herausgefunden. Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Viel Glück!
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