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Umzug Checkliste – alte & neue Wohnung (Teil 1)

Feber 19, 2017

Umzug Checkliste – alte Wohnung

 

  • Der Mietvertrag

Wenn man den Mietvertrag kündigt, sollte die Kündigung schriftlich erfolgen, weil eine mündliche Kündigung nicht nützlich ist. Falls Sie einen befristeten Mietvertrag haben, ist ein Umzug nur dann möglich, wenn der Vertrag abgelaufen ist. Mit dem Einverständnis des Vermieters können Sie die Stellung des Nachmieters klären.

  • Renovierung der alten Wohnung

Die Renovierung ist nicht immer nötig, nur wenn es im Mietvertrag festgelegt ist. Sie können das im Mietverein prüfen.

  • Entrümpelung und Entsorgung

Vor dem Umzug können Sie die alte Wohnung, die Garage oder den Keller entrümpeln, das spart Kosten für den Transport.

  • Eingebaute Gegenstände

Vielleicht haben Sie einige Gegenstände in der alten Wohnung, die eingebaut sind und Sie können sie nicht in die neue Wohnung mitnehmen, mit dem Vermieter können Sie besprechen, ob er die Gegenstände zu einem Gelegenheitspreis übernimmt.

  • Umzugsurlaub

Beim Umzug können Sie, wenn Sie rechtzeitig ihren Arbeitgeber fragen, einen Sonderurlaub bekommen.

  • Umzugsunternehmen

Ein professionelles Umzugsunternehmen zu finden gehört zu einem erfolgreichen Umzug. Deshalb, informieren Sie sich rechtzeitig und suchen sie eine professionelle ggf. auch eine günstige Umzugsfirma mit guten Empfehlungen und erfahrenen Mitarbeitern.

 


 

Umzug Checkliste - neue Wohnung

 

  • Neuer Mietvertrag

Da es sich um einen neuen Mietvertrag handelt, sollten Sie ihn sorgfältig durchlesen und erst dann unterschreiben. Passen sie besonders auf die Klauseln auf, die von Geld handeln. Hierzu zählt eine Schönheitsreparatur oder Erneuerungskosten. Der Mieterverein kann den Mietvertrag prüfen und Unklarheiten erklären.

  • Eingebaute Gegenstände

In der neuen Wohnung gibt es auch fest eingebaute Gegenstände, die Sie vielleicht übernehmen können. Den Preis können Sie mit dem Vermieter regeln.

  • Renovierung der neuen Wohnung

Ziehen sie in eine schon renovierte Wohnung ein, überprüfen Sie die Wohnung noch einmal, falls eine Nachbesserung nötig ist. Aber, handelt es sich um eine nicht renovierte Wohnung, bestätigen Sie es im Mietvertrag.

  • Überprüfung der Wohnung

Untersuchen Sie die neue Wohnung mit Ihrem Vermieter nach Schäden und bestätigen Sie die Schäden schriftlich. Auch alle Zählerstände sollten mit dem Vermieter abgelesen werden.

  • Maklergebühren

Haben sie Ihre neue Wohnung über einen Makler gefunden, kann er nur dann Provision verlangen, wenn er einen Vertrag mit Ihnen geschlossen hat. Achten Sie darauf!

Wir hoffen diese Checkliste wird Ihnen bei Ihrem Umzug helfen!?
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