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Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar in Österreich?

Es gibt viele Gründe für einen Umzug. Was viele nicht wissen ist, dass manche Umzüge steuerlich absetzbar sind. Aber, welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar? In diesem Artikel finden Sie alle Informationen, die Sie wissen sollten. Welche Kosten abzugsfähig sind, welche Fristen eingehalten werden sollen und was einen privaten Umzug steuerlich von einem beruflich bedingtem Umzug unterscheidet.

 

Sind Umzugskosten in Österreich steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich ist es möglich, Umzugskosten von der Steuer abzuschreiben, jedoch nicht in allen Fällen. Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar? Da ist eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Wenn Sie z.B. aus beruflichen Gründen Ihren Wohnort wechseln, können die Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. (Hinweis: Die Geschäftsausgaben eines Mitarbeiters sind Ausgaben, die durch die Arbeit verursacht werden.)

Die Kosten für einen privaten Umzug können als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Als außerordentliche Belastung wird ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen erfasst.

Kurzum, Sie können die Umzugskosten sowohl beim privaten als auch beim beruflichen Umzug steuerlich absetzen. Ausschlaggebendes Kriterium für die Steuererklärung ist der Umzugsgrund. Allerdings müssen Sie die Umzugskosten nachweisen können. Bewahren Sie daher am besten alle Unterlagen, Angebote und Rechnungen auf. Sollten Sie nicht alle Belege zur Hand haben, können Sie eine Umzugskostenpauschale geltend machen. Diese wird anstelle der Einzelleistungen von der Steuer abgezogen. Diese Pauschale wird jährlich erhöht und variiert von Land zu Land. Erkundigen Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Finanz- oder Steuerberater.

 

Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar?

Da ein Umzug nur teilweise von der Steuer abgesetzt werden kann, ist es wichtig zu wissen, welche Kosten in der Steuererklärung ausgewiesen werden können.

 

Hier eine grobe Übersicht:

 

  • Reise- und Transportkosten
  • Maklerkosten
  • Übernachtungskosten bei Wohnungssuche (maximal 4 Tage)
  • Mietkosten (bei doppelter Mietzahlung)
  • Kosten für das Umzugsunternehmen
  • Kosten für Handwerk, z.B. für den Auf- und Abbau von Möbeln
  • Renovierungskosten (nicht immer oder nicht alle)

Außerdem kann der Nachhilfeunterricht für schulpflichtige Kinder abgesagt werden, wenn sie aufgrund des Umzugs Kursmaterial vermissen.

 

Wie können Sie Umzugskosten bei berufsbedingtem Umzug steuerlich absetzen?

 

Sind die notwendigen Voraussetzungen gegeben, ist die Abschreibung der anfallenden Kosten bei einem beruflichen Umzug relativ einfach. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die zu erfüllenden Bedingungen:

  • der Umzug muss im Rahmen eines früheren oder zukünftigen Dienstes erforderlich sein
  • alle Rechnungen und Quittungen können nachgewiesen werden
  • der Job erfordert einen Umzug in eine andere Stadt im In- oder Ausland
  • Der Umzug wird den Arbeitsweg deutlich verkürzen
  • Sie kehren aus dem Ausland zurück, um einen neuen Job in Österreich zu beginnen

Unter diesen Umständen können die Umzugskosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Als Nachweis für einen berufsbedingten Umzug kann entweder der Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers dienen.

Achtung: Wenn der Umzug vom Ihrem Arbeitgeber beantragt wird und dieser einen Teil der Kosten übernimmt, können Sie diese Kosten natürlich NICHT in Ihre Steuererklärung angeben!

 

Steuerabzugsfähige Umzugskosten: Welche Unterlagen können Sie einreichen?

 

Alle Rechnungen und Quittungen sind ein Muss für die Steuererklärung. Es ist daher unbedingt erforderlich, alle Quittungen zu sammeln.

Inklusive Rechnungen für:

  • Transportkosten und/oder Kosten für ein Umzugsunternehmen
  • Besichtigungs- oder Vermittlungskosten sowie Übernachtungskosten (nicht länger als 2-4 Tage), ggf. bei Wohnungssuche
  • Doppelmiete wegen Umzug

 

Was ist mit privaten Umzügen?

 

Die steuerlichen Vorteile des Umzugs aus beruflichen Gründen sind jetzt vollkommen klar. Doch wie sieht es bei privaten Umzügen aus? Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar? Bei einem privaten Umzug können Umzugskosten nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Einige davon können jedoch von der Steuer abgezogen werden. In solcher Situation fallen die Ausgaben in der Steuererklärung unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Erforderliche Verpackungsmaterialien wie Umzugskartons sind steuerlich nicht abzugsfähig.

 

Wenn Sie Ihre Umzugskosten für einen Privatumzug abziehen möchten, sind folgende Ausgaben möglich:

  • Reise- und Transportkosten (sowohl für Wohnungssuche als auch für Umzug)
  • Handwerker- und Renovierungskosten, z.B. zum Streichen oder Tapezieren, zzgl. Materialkosten
  • Kosten für ein Umzugsunternehmen

Müssen Sie aufgrund einer Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter umziehen, sind auch weitere Abschreibungen möglich. Hierzu, wenden  Sie sich an Ihren Steuerberater. Gleiches gilt, wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammenziehen.

 

Unsere tipps

  • ALLE Rechnungen behalten!
  • Barzahlungen vermeiden (Kontoauszüge dienen als Nachweis von Transaktionen)
  • Informieren Sie sich vorab beim Finanzamt
  • Wenden Sie sich an einen Steuerberater

 

Schlussfolgerung

Hiermit verabschieden wir uns von Ihnen, allerdings hoffen wir, dass wir Ihnen das Thema „Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar“ etwas näher erläutern könnten. Viel Glück bei Ihrem Umzug, wünscht Ihnen Ihr UmzugsHelden-Team!

 

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