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Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich - die Unterschiede

Sie ziehen bald um und melden einen neuen Wohnsitz an? In diesem Artikel erläutern wir Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich - die Unterschiede.

Warum ist das wichtig? Das kann mehrere Gründe haben, z.B. wo Sie wählen gehen, wo Ihre Kinder zur Schule gehen oder wie viel Grundsteuer zu zahlen ist. Also, wann spricht man also von einem Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich?

 

Was ist der Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich?

Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich - die Unterschiede. Ein Hauptwohnsitz ist der Ort, den eine Person als einen persönlichen Lebensmittelpunkt angibt. Daher treffen Sie die Entscheidung über den Hauptwohnsitz mit der Absicht, an diesem Ort den Lebensmittelpunkt zu etablieren. Was genau man als Lebensmittelpunkt definiert, können wir in einigen weiteren Punkten näher beschreiben.

Welche Kriterien sind für einen Hauptwohnsitz zu beachten?

Aufenthaltsdauer: Wo halten Sie sich hauptsächlich auf?

Arbeitsort oder Bildungseinrichtung: Der Ort, an dem Sie arbeiten oder studieren, ist oft Ihr Lebensmittelpunkt.

Wohnort der Familienangehörigen: Ihre Familienangehörigen oder Ihre Kinder leben am selben Ort.

Standort der Kinderschule oder des Kindergartens: Auch der Standort der Kindergartens kann entscheidend sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, wo sich der Hauptwohnsitz befindet, lässt sich mit etwas gesundem Menschenverstand relativ einfach ermitteln. Wenn Sie umziehen, gibt es bei der Adressänderung einiges zu beachten. Weitere Informationen zum Thema Hauptwohnsitz anmelden finden Sie auf der Website der österreichischen Bundesregierung.

 

Wann soll ein Nebenwohnsitz in Österreich angemeldet werden?

Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich – noch ein Unterschied. Ein Zweitwohnsitz kann beantragt werden, wenn die oben genannten Punkte nicht erfüllt sind, Sie sich aber gelegentlich an einem anderen Wohnsitz – einem Zweitwohnsitz – aufhalten. In Österreich können beliebig viele Zweitwohnsitze beantragt werden.

Achtung! Auch Ferienimmobilien werden sehr oft als Zweitwohnungen ausgewiesen. Mancherorts ist dies ein heiß diskutiertes Thema. Skigebiete beispielsweise begrenzen oft die Zahl der Zweit- oder Zweitwohnsitze, da ein „Verkauf“ des Ortes an Ausländer oder ausschließlich Feriengäste vermieden werden soll.

Ist ein Nebenwohnsitz meldepflichtig?

Für ein Zweitwohnsitz in Österreich besteht grundsätzlich eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 3 Tagen an Ihrer neuen Adresse anmelden müssen.

Sie ziehen um und brauchen noch ein paar Tipps zu Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich? Lesen Sie weiter.

 

Was kostet die Anmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes?

Für die Anmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes in Österreich fallen keine Kosten an. Nur Zeit ist erforderlich. Um diese abzukürzen, können Sie vorab das Formular für die Benachrichtigung ausfüllen.

Warum ist es wichtig, einen Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich anzumelden?

Was ist von der Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes in Österreich betroffen? Die Adresse, die Sie als Lebensmittelpunkt angegeben haben, kann die folgenden Punkte beeinflussen.

  • Ihre gewählte Adresse.
  • Wahl der Schule oder des Kindergartens für die Kinder.
  • Das Parkrecht wird durch den Hauptwohnsitz beeinflusst.

 

Mehrere Wohnsitze

Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, kann nur einer der Hauptwohnsitz sein. Denn Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz in Österreich haben einen Unterschied.

Gilt das Hauptwohnungsmerkmal "Lebensmittelpunkt-Beziehungen" für mehrere Wohnungen, so ist als Hauptwohnung diejenige Hauptwohnung zu bezeichnen, zu der jemand aus persönlicher Sicht die überwiegende nahe Beziehung hat. Entscheidend ist nicht nur, ob der Betroffene seinen Wohnsitz als Hauptwohnsitz angibt, sondern was die Gesamtschau der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse einer Person ergibt. In jedem Fall müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Beispielsweise kann eine Person ihren Hauptwohnsitz an einem Ort haben, an dem sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgeht, wenn andere Kriterien (z. B. familiäre und wirtschaftliche Beziehungen) erfüllt und insgesamt wichtiger sind – wenn z. Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder an dem als „Hauptwohnsitz“ bezeichneten Ort leben und sich die meldepflichtige Person dort auch für einen bestimmten Zeitraum aufhält.

 

Vom „Nebenwohnsitz“ zum Hauptwohnsitz

Die Aufenthaltsqualität kann sich im Laufe der Zeit ändern und es wäre notwendig, Ihren Haupt- und Nebenwohnsitz neu anzumelden. Wenn Menschen beispielsweise in Rente gehen und nun überwiegend in ihrer bisherigen Ferienwohnung („Zweitwohnsitz“) bleiben und ihren bisherigen Hauptwohnsitz in der Stadt nur noch für den Besuch erwachsener Kinder, die Betreuung von Enkelkindern und kulturelle Aktivitäten nutzen, kann der Fokus auf Lebensbeziehungen gelegt werden Wechsel vom bisherigen Hauptwohnsitz in den bisherigen Nebenwohnsitz. An den Wohnort in der Stadt, in der zuvor der Beruf ausgeübt und Kinder erzogen wurden, bestehen dann noch familiäre Bindungen, möglicherweise aber nur in untergeordneter Form.

 

Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz in Österreich - die Unterschiede

Ob ein Wohnort als Haupt- oder „Nebenwohnsitz“ geführt wird, wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus:

  • Wahlen: Bei den meisten Landtags- und Gemeinderatswahlen ist das Wahlrecht davon abhängig, dass die betreffende Person mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland gemeldet ist. Bei der Europawahl sind Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten mit Hauptwohnsitz in Österreich lokal wahlberechtigt. Weitere Informationen zum Wahlrecht und zum Wahlrecht bei Europawahlen finden Sie unter oesterreich.gv.at.
  • Besuch von Schulen und Kindergärten: Über die Aufnahme in eine Schule entscheidet der Hauptwohnsitz des Kindes im Schulbezirk. In Wien kann man die beitragsfreie Kindergartenplatz nur in Anspruch nehmen, wenn das Kind und mindestens ein Elternteil während der gesamten Kindergartenzeit ihren Hauptwohnsitz in Wien gemeldet haben.
  • Parkberechtigung für Anwohner: In Wien beispielsweise benötigt die Anwohner-Parkplakette im Wohngebiet den Hauptwohnsitz.
  • Oft sind Zuschüsse eines Bundeslandes an den Hauptwohnsitz gekoppelt. Weitere Informationen zu Förderungen und Finanzierungen in den Bundesländern (von Wohnraum)
  • Korrekturmöglichkeit: Ist die Aufenthaltsqualität strittig, kann der Bürgermeister von den in seiner Gemeinde gemeldeten Personen eine Wohnsitzerklärung verlangen und in einem Beschwerdeverfahren klären, ob sie zu Recht ihren Haupt- oder „Nebenwohnsitz“ in der Gemeinde haben.

 

Fazit

In diesem Blog haben wir uns mit dem Thema Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz in Österreich - die Unterschiede beschäftigt. Dies nur um Ihnen alle notwendigen Infos zur Verfügung stellen zu können. Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen viel, viel Glück!

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