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Maklerprovision in Österreich 2023 - Alle Infos

Die UmzugHelden informieren uns im heutigen Blog über die Maklerprovision in Österreich 2023. Endlich ist es soweit: Die „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“, die in das Regierungsprogramm der aktuellen Koalition aufgenommen wurde, liegt als Gesetzentwurf vor. Nach einer 6-wöchigen Überprüfungsphase soll ab 2023 das neue Maklergesetz zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass Mieter ab 2023 keine Maklergebühren mehr zahlen müssen. Vereinfacht gesagt. Das Gesetz und seine Auswirkungen werden noch intensiv diskutiert.

„Wer den Immobilienmakler beauftragt, soll ihn künftig auch bezahlen.“
Laut Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ist dies der Kern des Gesetzes und der Zweck des „Bestellerprinzips“. Daraus ergeben sich Folgen, die teilweise düstere Prognosen für die Branche abgeben und stark polarisieren. Allerdings dürfte die Immobilienbranche vor einem Paradigmenwechsel stehen.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Absicht, Mietersuchende zu entlasten. Das bedeutet, wenn ein Immobilieneigentümer eine Immobilie zur Miete auf den Markt bringt und Makler mit der Suche nach geeigneten Mietern beauftragt, werden diese Leistungen nicht mehr vom Mieter, sondern vom Vermieter – also demjenigen, der die Leistung „bestellt“ – bezahlt.

Was auf den ersten Blick als faire Regelung erscheinen mag, birgt jedoch Fallstricke, vor denen Kenner der Immobilienwirtschaft warnen, belegt durch die Erfahrungen aus Deutschland, wo seit 2015 ein ähnliches Prinzip gilt und dort umgesetzt wird. Die erwähnte Überprüfungsphase ist ein Ergebnis der Erfahrungen in Deutschland; Unschärfen sollen in Österreich vermieden werden.

Also, sehen wir uns diese Neuigkeit, bzw. Maklerprovision in Österreich für 2023 etwas näher an.

 

Ist der „Bestellerprizip“ eine Flucht oder Segen?

Diese Frage kann zunächst je nach Standpunkt unterschiedlich beantwortet werden. Für einen Mieter ist es natürlich erfreulich, sich die Maklerprovision bei den nicht unerheblichen Belastungen, die bei Wohnungssuche und Einzug entstehen, sparen zu können. Dies ist auch die Idee des Gesetzes, (vermeintlich) die mit geringerem Einkommen zu entlasten. Aber, wie man sowohl aus der Arbeiterkammer als auch vor allem von Vertretern der Immobilienwirtschaft mahnende Stimmen hört, würden hier Konsequenzen folgen, die für den Markt als solchen einschneidend wären. Und am Ende des Tages mehr schaden als nützen bewirken würden. Warum könnte das sein?

 

Maklerprovision in Österreich - Folgen der Änderung

Wie genau ändert sich die Maklerprovision in Österreich? Der Immobilienmarkt besteht derzeit zu etwa zwei Dritteln aus Mietwohnungen. Die Provisionen werden von den Mietsuchenden bezahlt. Entsprechend hoch ist das Marktvolumen, von dem Immobilienplattformen ebenso abhängen wie Arbeitsplätze in der gesamten Immobilienbranche. Mit Blick auf Deutschland könnte das Bestellerprinzip vor allem dazu führen, dass Vermieter künftig „privat“ vergeben, was eine weniger transparente und seriöse Vorgehensweise bei der Vergabe befürchten lässt. Das Prinzip „Wer kennt wen und was habe ich zu bieten (Bonität!)“ wird mit sehr großem Verdrängungspotenzial angewandt.

Eine weitere Folge wäre, dass Mieter, um ein adäquates Mietobjekt zu finden, nun selbst Immobilienmakler beauftragen würden, nach Objekten zu suchen, die offiziell nicht zur Miete stehen. In Deutschland ist zu beobachten, dass das Prinzip zu allerlei Umgehungstaktiken führt, die der Transparenz und Professionalität auf dem Immobilienmarkt nicht gerade förderlich sind. Zumindest ein durch das seit 2015 geltendes Gesetz induzierte Anstieg der Mieten ist in Deutschland nicht zu beobachten.

Nach mehr als einem halben Jahrzehnt beobachten Immobilienmakler in Deutschland nun eine Marktberuhigung: Vermieter nehmen (wieder) verstärkt Maklerleistungen in Anspruch, die auf den Erfahrungen der privaten Vergabebemühungen und dem prognostizierten und befürchteten Einbruch im Vermietungsgeschäft beruhen ist somit ausgeblieben.

 

Aussterben des Maklerberufs

Man müsste hellseherisch sein, um ein Fazit zu den Folgen eines derzeit in Prüfung befindlichen Gesetzesentwurfs formulieren zu können. Alle warnenden Stimmen sind ebenso ernst zu nehmen wie die Argumente der Befürworter. Es ist davon auszugehen, dass es weder „nur Verlierer“ geben wird, wie Vertreter der Wirtschaftskammer warnen, noch dass das Gesetz der Mieterentlastung leicht dienen wird. Die Anwendung wird zeigen, ob und wo Verbesserungen vorgenommen werden könnten; man kann sicher sein, dass die Umsetzung des Gesetzes und seine Folgen genau beobachtet und analysiert werden. Ein Aussterben des Maklerberufs ist jedoch nicht zu befürchten; Professional Services werden weiterhin ihre Berechtigung und entsprechend starke Nachfrage haben. „Die Ankündigung des sogenannten ‚Bestellerprinzips‘ bei den Maklergebühren für Mieter ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreich. Wie überall werden Übung und Erfahrung den Rest zeigen.

 

Maklerprovision in Österreich - Einfach gesagt

Ziel
Das österreichische Maklergesetz steht vor einer wichtigen Änderung. Ziel ist es, dass die Maklerprovision von der Person zu zahlen ist, die die Maklerleistung vermittelt hat. Für Wohnungsmietverträge bedeutet dies, dass der Wohnungssuchende nur dann zur Zahlung der Maklerprovision in Österreich verpflichtet ist, wenn der Wohnungssuchende selbst den Erstauftrag an den Makler erteilt.

Was gibt's Neues?
Die Maklerprovision in Österreich ändert sich. Das heißt, wer den Immobilienmakler im Rahmen eines Wohnungsmietvertrages beauftragt, muss für die Dienstleistung zahlen. In der Praxis bedeutet dies, dass in den meisten Fällen nicht mehr der Mieter, sondern der Vermieter die Provision zahlen muss. Dieses Gesetz gilt nur für Mietverträge über Wohnräume (dazu gehören sowohl Wohnungen als auch Häuser).

Welche Konstellationen bleiben unverändert?
Der Verkauf von Wohnungen und Häusern fällt nicht unter den aktuellen Gesetzesentwurf. Auch Gewerbeimmobilien und gewerbliches Leasing sind vom „Erstkundeprinzip“ ausgenommen. In den Fällen, in denen ein Arbeitgeber als Mieter einen Wohnungsmietvertrag abschließt, um diese den Arbeitnehmern als Wohnung zur Verfügung zu stellen, ändert sich nichts.

Was passiert, wenn das First-Client-Prinzip nicht eingehalten wird?
Der Makler hat jeden Maklervertrag über die Vermittlung eines Wohnungsmietvertrages mit Datum schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger festzuhalten. In jedem Fall wird eine Vereinbarung unwirksam, wenn sie den Mieter verpflichtet, andere Leistungen gegenüber dem Vermieter oder Immobilienmakler zu erbringen. Auch eine Zustellung an den ehemaligen Mieter oder sonstige Dritte ist unwirksam.

Auswirkungen auf Unternehmen
Aufgrund der geänderten Maklerprovision in Österreich ist davon auszugehen, dass Vermieter auf die Beauftragung eines Maklers verzichten werden. Private als auch gewerbliche Vermieter werden bei der Selbstvermittlung, aber auch bei der Vermittlung durch einen Immobilienmakler höhere Aufwendungen haben.

 

Fazit

Hiermit beenden die UmzugHelden das Thema "Maklerprovision in Österreich". Für alle weiteren Infos, sowie bei Suche nach Hilfe beim Umzug, stehen die UmzugHelden  gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute und wir erstellen konstenlos ein Angebot für Sie!

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